Ingrid
Lohmann Tektonische Verschiebungen Neue Weltmarktordnungen, Globalisierungspolitik und die Folgen für die nationalen Bildungs- und Sozialsysteme |
Überarbeitete
und ergänzte Fassung des Vortrags auf dem Kongress Bildung über die Lebenszeit
der deutschen (DGfE), schweizerischen (SGBF, SGL) und österreichischen (ÖFEB)
erziehungswissenschaftlichen Fachgesellschaften an der Universität Zürich,
21.-24.3.2004, Symposium 19: Bildung im Zeitalter der normierten Globalisierung
- Folgen für die Sozialpädagogik Alle in diesem Artikel benutzten Hyperlinks wurden zuletzt am 29. März 2004 überprüft. Weitere Artikel der Autorin zur Kritik der Auswirkungen des GATS im Bildungsbereich unter Öffentliche Bildung am Ende der Moderne |
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Gesellschaftliche Subsysteme, die bisher nicht marktförmig waren, sollen entstaatlicht und als Handelsware der neuen Bildungs- und Sozialindustrie überantwortet werden. Zwei Diskurse - über Marktwirtschaft und über Bildung - werden hierbei durch nicht genuin national geprägte, sondern durch internationale Entwicklungen miteinander verknüpft. Dies soll kritisch reflektiert werden - so die Kurzbeschreibung unseres Symposiums. Ich freue mich über die Gelegenheit, dazu etwas beisteuern zu können, und tue dies in fünf Thesen, die kritisch kommentierend an die Kurzbeschreibung anknüpfen. | Kongress "Bildung über die Lebenszeit": Kurzbeschreibung Symposium 19 |
1. Die Machtübertragung an die Bildungs- und Sozialindustrie ist in vollem Gange. 2. Dabei wird keineswegs entstaatlicht. 3. Der Staat wächst vielmehr an seinen neuen Aufgaben. 4. Die relative Autonomie des Pädagogischen ist nicht ewig. 5. Es gibt Alternativen zum kapitalistischen Modus globaler Vergesellschaftung. |
1. Die Machtübertragung an die Bildungs- und Sozialindustrie ist in vollem Gange. |
Die Kommodifizierung, also Verwarenförmigung, und Ökonomisierung von Bildung und Erziehung sind nicht nur intendiert (wie die Kurzbeschreibung nahelegt), sondern spätestens seit dem 1. Januar 1995 in vollem Gange. Seit diesem Zeitpunkt nämlich unterliegen Primarbereich, Sekundarbereich, Berufs- und Hochschul- sowie Weiterbildung dem GATS-Regime, d.h. sie sind Gegenstand des General Agreement on Trade in Services, des Welthandelsabkommens. Dieses ist in den zur Zeit rund 150 WTO-Mitgliedsländern, darunter in der EU, nun also schon seit fast zehn Jahren in Kraft. Primarbereich, Sekundarbereich, Berufs- und Hochschul sowie Weiterbildung sind die vier von den insgesamt fünf Teilbereichen des Bildungssektors nach WTO-Klassifikation, die dem GATS bereits unterstellt sind. Verhandlungen über die Liberalisierung des fünften Bereichs, »sonstige Bildungsdienstleistungen«, laufen derzeit. |
Allgemeines
Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen.
In: Bundesgesetzblatt II 1994, S. 1643-1666 [GATS] Artikel I (1) Dieses Übereinkommen findet Anwendung auf die Maßnahmen der Mitglieder, die den Handel mit Dienstleistungen beeinträchtigen. (2) Für die Zwecke dieses Übereinkommens bedeutet der Handel mit Dienstleistungen die Erbringung einer Dienstleistung a) aus dem Hoheitsgebiet eines Mitglieds in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitglieds; b) im Hoheitsgebiet eines Mitglieds an den Dienstleistungsnutzer eines anderen Mitglieds; c) durch einen Dienstleistungserbringer eines Mitglieds mittels kommerzieller Präsenz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitglieds; d) durch einen Dienstleistungserbringer eines Mitglieds mittels Präsenz natürlicher Personen eines Mitglieds im Hoheitsgebiet eines anderen Mitglieds. (3) Für die Zwecke dieses Übereinkommens a) bedeutet der Begriff »Maßnahmen der Mitglieder« Maßnahmen i) zentraler, regionaler oder örtlicher Regierungen und Behörden sowie ii) nichtstaatlicher Stellen in Ausübung der ihnen von zentralen, regionalen oder örtlichen Regierungen oder Behörden übertragenen Befugnisse. Bei der Erfüllung seiner Pflichten und Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens trifft jedes Mitglied die ihm zur Verfügung stehenden angemessenen Maßnahmen, um die Einhaltung dieser Pflichten und Verpflichtungen durch die regionalen und örtlichen Regierungen und Behörden sowie nichtstaatliche Stellen in seinem Hoheitsgebiet zu gewährleisten; b) schließt der Begriff »Dienstleistungen« jede Art von Dienstleistung in jedem Sektor mit Ausnahme solcher Dienstleistungen ein, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden; c) bedeutet der Begriff »in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbrachte Dienstleistung« jede Art von Dienstleistung, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht wird. Artikel II Meistbegünstigung (1) Jedes Mitglied gewährt hinsichtlich aller Maßnahmen, die unter dieses Übereinkommen fallen, den Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern eines anderen Mitglieds sofort und bedingungslos eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als diejenige, die es den gleichen Dienstleistungen oder Dienstleistungserbringern eines anderen Landes gewährt. (Allgemeines Übereinkommen a.a.O., Artikel I und II, Hervorhebung IL) |
In den schon liberalisierten Teilsektoren können in- und ausländische Wirtschaftsunternehmen den Betrieb von Kindergärten, Schulen, Berufsausbildung, Universitäten und Volkshochschulen (oder von Bestandteilen daraus) als kostenpflichtige Dienstleistung anbieten. Und sie können dabei mit staatlichen Subventionen aus öffentlichen Steuergeldern rechnen: Denn die Nichtgleichbehandlung mit staatlich-öffentlich erbrachten Dienstleistungen kann als Wettbewerbsbenachteiligung geahndet werden (Art. XV). Das GATS ist eines von mehr als zwanzig Handelsabkommen, die von der World Trade Organisation (WTO) organisiert werden. Vereinbart wurde es 1994, und zwar als Ergebnis der sogenannten Uruguay-Runde des GATT, des General Agreement on Tariffs and Trade; die Uruguay-Runde führte zur Gründung der WTO und zum Geltungsbeginn des GATS. Niedergelegt sind darin - ergänzend zu den älteren Handelsvereinbarungen für Waren - die Bedingungen für den internationalen Handel eben mit Dienstleistungen. Ziel ist die fortschreitende Liberalisierung des gesamten Dienstleistungshandels, weltweit. |
Das GATS ist somit auch Motor der Verbetriebswirtschaftlichung und Vermarktförmigung dieser Dienstleistungen selbst; denn nicht nur der Handel mit ihnen wird unter die Kriterien kapitalistischer ökonomischer Rationalität gebracht, sprich: vor allem Profitabilitätsgesichtspunkten unterworfen, sondern Warenförmigkeit - der Tauschwert anstelle des Gebrauchswerts - wird zum inhaltlich bestimmenden Wesensmerkmal aller Prozesse und Tätigkeiten, die sich als Dienstleistungen definieren lassen. Thomas Fritz - zusammen mit Christoph Scherrer Autor des Büchleins GATS: Zu wessen Diensten? - stellt in seiner jüngsten Studie fest: | Thomas Fritz/ Christoph Scherrer: GATS: Zu wessen Diensten? (Attac Basis Texte 2) Hamburg 2002. |
"Die Reichweite des GATS ist atemberaubend. Rund 160 Dienstleistungssektoren fallen in seinen Regelungsbereich. Ein Blick in die GATS-Klassifikation zeigt ferner, dass dazu auch sämtliche Aufgaben gehören, die in vielen Ländern nach wie vor von öffentlichen Unternehmen oder im öffentlichen Auftrag erbracht werden: Telekommunikation, Post, Radio, Fernsehen, Bildung, Gesundheit, Müllabfuhr, Klärwerke, Theater, Museen, Büchereien, Archive, Nah- und Fernverkehr, Kranken- und Rentenversicherung." |
Thomas Fritz: Daseinsvorsorge unter Globalisierungsdruck. Wie EU und GATS öffentliche Dienste dem Markt ausliefern. (BLUE 21) Hg. von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung e.V., Berlin 2004, S. 13 |
Zur Zeit findet die dritte GATS-Verhandlungsrunde statt; in ihr geht es u.a. um den Handel mit den genannten »anderen Bildungsdienstleistungen«; dazu gehören vor allem Zugangs- und Leistungstests sowie Bildungsvermittlungsdienste. Die Arbeitsfelder der Sozialpädagogik sind zum Teil hier, vor allem aber wohl als Unterkategorie des Sektors 8, der die sozialen Dienstleistungen enthält, Gegenstand der Verhandlungen. |
Die "anderen
Bildungsdienstleistungen" nach GATS-Klassifikation - neben Primar-, Sekundar-,
Berufs- und Hochschulbildung sowie Weiterbildungsbereich - sind wie folgt
definiert: "Other education services; education services at the first
and second levels in specific subject matters not elsewhere classified,
and all other education services that are not definable by level"; Zu Bildungstests im Kommodifizierungskontext vgl. Ingrid Lohmann: Bildungspläne der Marktideologen. [Vortrag im Rahmen des 18. DGfE-Kongresses in München 2002] In: Vierteljahresschrift für wissenschaftliche Pädagogik, Heft 3/ 2002, 267-279, ; dies.: Universität, Neue Medien und der globale Bildungsmarkt. In: Jahrbuch für Pädagogik 2004, Frankfurt a.M. 2004 |
GATS-Klassifikation
von Dienstleistungen in 12 Sektoren und ca. 160 Subsektoren 1. UNTERNEHMERISCHE UND BERUFSBEZOGENE DIENSTLEISTUNGEN A. (Frei-) berufliche Dienstleistungen, z. B. Tierärzte, Ärzte, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Ingenieure B. EDV-Dienstleistungen, z. B. Soft-/Hardware Installation, Datenbanken, DV C. Forschung und Entwicklung D. Grundstücks- und Immobilien-Dienstleistungen, z. B. Makler, Instandhaltung E. Miet-/ Leasing-Dienstleistungen ohne Personal, z. B. bezogen auf Schiffe, Transportausrüstung, Maschinen F. Andere gewerbliche Dienstleistungen, z. B. Werbung, Unternehmens-/ Personalberatung, Reparaturen, Druckereien 2. KOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN A. Postdienste B. Kurierdienste C. Telekommunikationsdienste, z. B. Telefon, e-mail, Datentransfer, Telex D. Audiovisuelle Dienstleistungen, z. B. Film-/Video-/Musikproduktion, Radio, Fernsehen E. Andere 3. BAU- UND MONTAGEDIENSTLEISTUNGEN A. Allgemeine Bauausführung für Gebäude (Hochbau) B. Allgemeine Bauausführung für Tiefbau C. Installation und Montage-Arbeiten D. Baufertigstellung E. Andere 4. VERTRIEBSDIENSTLEISTUNGEN A. (Provisions-) Vertreter B. Großhandel C. Einzelhandel D. Franchising E. Andere 5. BILDUNGSDIENSTLEISTUNGEN A. Kindergarten/Grundschule B. Schulbildung C. Berufs-/Universitätsausbildung D. Erwachsenenbildung E. Andere Bildungsdienstleistungen 6. UMWELTDIENSTLEISTUNGEN A. Abwasserbeseitigung/ Kanalisation B. (Sperr-) Müllabfuhr C. Sanitäre Einrichtungen/ Hygiene D. Andere 7. FINANZDIENSTLEISTUNGEN A. Alle Versicherungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen, z. B. Lebens-, Unfall-, Kranken-, Rückversicherungen, Versicherungsvertrieb/ -vertreter B. Bank- und Finanzdienstleistungen (außer Versicherung), z. B. Einlagen/ Kreditgeschäfte, Geldhandel, Derivate, Investmentbanking, Fonds-/ Anlagemanagement, Datenverarbeitung und Beratung für Finanzdienstleistungen C. Andere 8. MEDIZINISCHE UND SOZIALE DIENSTLEISTUNGEN (andere als die freiberuflichen Dienstleistungen) A. Krankenhausdienstleistungen B. Sonstige Gesundheitsdienstleistungen C. Soziale Dienstleistungen D. Andere 9. TOURISMUS UND REISEDIENSTLEISTUNGEN A. Hotels und Restaurants (incl. Catering) B. Reiseagenturen und Reiseveranstalter C. Fremdenführer/ Reisebegleitung D. Andere 10. ERHOLUNG, KULTUR UND SPORT (andere als audiovisuelle Dienstleistungen) A. Unterhaltungsdienstleistungen (inkl. Theater, Live Bands und Zirkus) B. Nachrichtenagenturen C. Büchereien, Archive, Museen und sonstige kulturelle Dienstleistungen D. Sport und andere Erholungsdienstleistungen E. Andere 11.TRANSPORTDIENSTLEISTUNGEN A. Seeschiffahrt, z. B. Fracht, Personen, Reparatur und Instandsetzung, Unterstützungsdienste für die Seeschiffahrt B. Binnenschifffahrt C. Lufttransport D. Raumfahrt E. Schienenverkehr F. Straßenverkehr G. Pipeline Transport H. Hilfsdienste für Transportdienstleistungen, z. B. Lagerung, Frachtumschlag, Vermittlungsagenturen I. Andere Transportdienste 12. SONSTIGE NICHT AUFGEFÜHRTE DIENSTLEISTUNGEN |
Übersicht nach Thomas Fritz: Die Bewertung der GATS-Verhandlungen im Rahmen der Wissensgesellschaft. Gutachten im Auftrag der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Globalisierung der Weltwirtschaft - Herausforderungen und Antworten". Berlin, Januar 2002, S. 6 |
2. Dabei wird keineswegs entstaatlicht. |
Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen bedeutet vor allem: Beseitigung von nationalen Handelsschranken. Hierzu gehören auch jene juristischen und ordnungspolitischen Regelungen, die öffentliche Güter bzw. öffentliche Sektoren bisher davor bewahrten, zu Marktsegmenten zu werden. Liberalisierung des Welthandels mit Dienstleistungen bedeutet im Kern das Ende der staatlich-öffentlichen Daseinsvorsorge durch Ökonomisierung bzw. Privatisierung öffentlicher Institutionen, des öffentlichen Sektors überhaupt. Unter dem GATS-Regime stehen die Einrichtungen des Bildungs- und Erziehungsbereichs, wie alle anderen Dienstleistungen auch, prinzipiell im Zugriff der Profitwirtschaft. Denn überall da, wo Kindergärten, Schulen und Hochschulen oder soziale Dienste nicht ausschließlich als hoheitliche Aufgaben wahrgenommen, sondern daneben auch von privaten oder kommerziellen Trägern angeboten werden, greifen prinzipiell die Regelungen des GATS (s.o. Art. I, 3). | Zur Kritik der mit dem neoliberalen Umbau verbundenen globalen Herrschafts- und Machtaspekte vgl. H. J. Krysmanski: Privatisierung der Macht. Manuskript für den ATTAC-Reader zur Privatisierung, 2004 |
Artikel I, 3 gehört denn auch zu den am meisten umstrittenen Bestimmungen. Denn selbst wenn einzelne Mitgliedsländer gegenwärtig noch darauf verweisen, daß es auf ihrem Territorium hoheitlich erbrachte Dienstleistungen gibt, die also nicht unter das GATS-Regime fallen, so wird doch ein starker Druck zu liberalisieren ausgeübt. Alle Ausnahmen, die einzelne Länder für einzelne Sektoren machen, unterliegen regelmäßiger Überprüfung und sollen einen Zeitraum von zehn Jahren grundsätzlich nicht überschreiten. |
Vgl. zur Auseinandersetzung über die umstrittenen Bestimmungen des GATS exemplarisch Versammlung der Regionen Europas: Zusammenfassung der Brixen/ Bressanone Erklärung zur Kulturellen Vielfalt und GATS (von den Europäischen Regionalministern für Kultur und Bildung einstimmig verabschiedet) Brixen/ Bressanone, den 18. Oktober 2002 Vgl. Allgemeines
Übereinkommen a.a.O., hier: Anlage
zu Ausnahmen von Artikel II: |
Die Befürchtung liegt daher nahe, daß hier bei nächstbester Gelegenheit auf Druck von Lobbyisten Tauschgeschäfte vereinbart werden, denen jetzt noch als hoheitliche wahrgenommene Aufgaben zum Opfer fallen: Wenn du meine pharmazeutischen Produkte reinläßt, laß ich deine Bildungsdienstleistungen rein. | Vgl. Ingrid Lohmann: Commercialism in Education - Historical Perspectives, Global Dimensions & European Educational Research Fields of Interest. In: European Educational Research Journal vol. I (2002) n. 3, pp 550-565, hier: S. 559, http://www.triangle.co.uk/eerj/ |
Entsprechende Befürchtungen verbinden sich mit öffentlicher Bildung, Erziehung und Wissenschaft nicht nur in EU-Mitgliedsländern wie Deutschland und Österreich, sondern auch in der Schweiz. Zwar wurde in Deutschland die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) zu Stellungnahmen bezüglich der deutschen Verhandlungsposition für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich aufgefordert. Aber grundsätzlich gilt: Zuständig für die »Liberalisierungsangebote« der EU-Mitgliedsländer im Rahmen der GATS-Verhandlungen waren und sind auf nationaler Ebene - sektorübergreifend - die jeweiligen Handels- bzw. Wirtschaftsminister. Koordination, Verhandlungsführung und Verhandlungsabschlüsse erfolgen auf EU-Ebene und liegen in der Zuständigkeit von EU-Handelskommissar Pascal Lamy. |
Vgl. z.B. die Informationen zu GATS in: Progress - Zeitschrift der österreichischen Hochschulstudierenden, Vgl. den die aktuelle Situation (nicht nur) für die Schweiz spezifizierenden Artikel von Ruedi Tobler: GATS: Ende des öffentlichen Bildungswesens? In: Widerspruch. Beiträge zu sozialistischer Politik 23. Jg. (2003) 45, S. 115-125. Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung: Grundsatzposition der BLK zur Behandlung der Bildungsdienstleistungen in den laufenden Verhandlungen im Rahmen der WTO über das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Beschluss vom 18. Oktober 2002 (veröffentlicht als Typoskript). In Deutschland waren die zuständigen Minister seit den Anfangen in den 1980er Jahren: Otto Graf Lambsdorff (FDP, 1980-84), Martin Bangemann (FDP, 1984-88), Helmut Haussmann (FDP, 1988-91), Jürgen Möllemann (FDP, 1991/92), Günter Rexrodt (FDP, 1993-98), gefolgt von Werner Müller (par-teilos, seit Herbst 1998) und Wolfgang Clement (SPD, seit Herbst 2002). |
Es mag manchen von uns so erscheinen, als könne es so happig mit der Privatisierung des öffentlichen Bildungs- und Erziehungssektors ja nicht sein, wenn GATS schon seit fast zehn Jahren gilt und man trotzdem noch kaum etwas davon gehört hat. Dies allerdings ist nichts anderes als das kühl kalkulierte Ergebnis einer Verhandlungspolitik, die vor allem in der Anfangsphase unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattgefunden hat; dazu mag beigetragen haben, daß Parlamentarier sich selten für Außenhandelspolitik interessieren. Öffentliche Diskussionen setzten erst ein, nachdem das GATS längst in Kraft war. Wenn sich an der Informationslage in jüngerer Zeit etwas ändert, so ist dies der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit GATS-kritischer Personen, Organisationen und Bewegungen wie Public Citizen, Weed oder Attac, in der Schweiz besonders der Erklärung von Bern, sowie der Nutzung des Internet zu verdanken - und nicht etwa einem Umdenken in politischen Führungskreisen. |
Vgl. Deutscher Bundestag, Plenum. Protokoll der 19. Sitzung (16. Januar 2003); Gesine Lötzsch (PDS: Zum "Allgemeinen Abkommen über Handel mit Dienstleistungen" (GATS). Schriftliche Anfrage an die Bundesregierung vom 10.2.2003; Peter Wahl: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Bundestag "Die Verhandlungen über das internationale Dienstleistungsabkommen (GATS) - Chancen und Risiken für Wirtschaft und Beschäftigung in Deutschland", 7. April 2003. In: Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung (WEED) |
Im Gegenteil gibt es den zusätzlichen Effekt einer, wie es scheint gezielten, Desinformationspolitik der EU und auch nationalstaatlicher Instanzen. Er besteht darin, daß im politischen Raum immer wieder der Eindruck lanciert wird, "als sei die EU eine Verfechterin und ein Bollwerk sozialstaatlicher Regulation gegenüber dem Moloch WTO". | So Kirsten Huckenbeck in ihrer im Auftrag von Ver.di Mannheim erstellten Studie zu einer GATS- Broschüre der Dienstleistungsgewerkschaft: Eine ungeheure Welt der Waren. Ver.di über WTO, Welthandel und Wettbewerbsbeschränkungen, Teil II. In: express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 11-12/ 2003 |
Das GATS ist jedoch keineswegs allein Ursache für den sich beschleunigenden Abbau öffentlicher Bildung und Erziehung und die Ökonomisierung der sozialen Dienste. Vielmehr ist die Welthandelspolitik verwoben mit EU- sowie mit nationalen Maßnahmen, die bei der Transformation des öffentlichen Sektors ineinandergreifen. Die EU vertritt selber dezidierte Interessen am internationalen Freihandel, ja mehr noch, es ist eine zentrale Zielsetzung der EU-Kommission, mittels des EU-Binnenmarkts die Ökonomisierung öffentlicher Dienstleistungen durch Unterwerfung unter das Wettbewerbsrecht voranzutreiben. Denn nur in dem Maße, wie ihr dies gelingt, kann die EU-Kommission ja auch die staatlich-öffentliche Daseinsvorsorge als Verhandlungsmasse in den GATS-Prozeß einbringen, nach dem GATS-üblichen Motto »Stahl gegen Rindfleisch, Bildung gegen Bananen«. |
Vgl. dazu ausführlich Fritz, Daseinsvorsorge a.a.O. Vgl. Thomas Fuller Fuller: Education exporters take case to WTO. In: International Herald Tribune, Special Report p. 15, Tuesday, February 18, 2003 |
Stabilisierende Maßnahmen mit geringem Risiko Im
Anschluß an diese Darstellung riskanter Maßnahmen lassen sich nun viele
Maßnahmen empfehlen, die keinerlei politische Schwierigkeit bereiten.
Um das Haushaltsdefizit
zu reduzieren, sind sehr substanzielle Einschnitte im Bereich der öffentlichen
Investitionen oder die Kürzung der Mittel für laufende Kosten ohne jedes
politische Risiko. Wenn Mittel für laufende Kosten gekürzt werden, dann
sollte die Quantität der Dienstleistung nicht reduziert werden, auch wenn
die Qualität darunter leidet. Beispielsweise
lassen sich Haushaltsmittel für Schulen und Universitäten kürzen, aber
es wäre gefährlich, die Zahl der Studierenden zu beschränken. Familien
reagieren gewalttätig, wenn ihren Kindern der Zugang verweigert wird,
aber nicht auf eine allmähliche Absenkung der Qualität der dargebotenen
Bildung, und so kann die Schule immer mehr dazu übergehen, für bestimmte
Zwecke von den Familien Eigenbeiträge zu verlangen, oder bestimmte Tätigkeiten
ganz einstellen. Dabei sollte nur nach und nach so vorgegangen werden, z.B. in einer Schule, aber nicht in der benachbarten Einrichtung, um jede allgemeine Unzufriedenheit der Bevölkerung zu vermeiden. OECD: The Political Feasibility of Adjustment. Policy Brief No. 13, OECD 1996, S. 28. |
Genuin nationale Maßnahmen, die die Ökonomisierung unterstützen, sind:
|
Die sogenannte Reform der öffentlichen Verwaltung ist ihrerseits ein Hauptgegenstandsfeld der Verbreitung von Euphemismen und wird überdies von den genannten postdemokratischen Akteuren mit besonderem Eifer vorangetrieben, denn hier wird der Boden für die Kommerzialisierung erst eigentlich bereitet. Treffend bezeichnet mein Schweizer Kollege Alessandro Pelizzari den Vorgang denn auch als "Kulturrevolution": Die öffentliche Verwaltung wird in selbständige Einheiten zerlegt, die wie profit centers operieren und miteinander konkurrieren. Welche Aufgaben weiterhin öffentlich erbracht werden und welche privatisiert werden können, wird regelmäßig überprüft. Zu den begleitenden Maßnahmen gehören der sogenannte sozialverträgliche Beschäftigungsabbau und die sogenannte Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse sowie verschärfter Leistungsdruck bei gleichzeitigem Lohndumping. | Alessandro Pelizzari: Die Ökonomisierung des Politischen. New Public Management und der neoliberale Angriff auf die öffentlichen Dienste. Konstanz 2001, S. 58f. |
Während Verfechter von Ökonomisierungsstrategien betonen, daß diese sowohl zu Beschränkungen als auch zur Ausweitung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung führen können, lehrt die Erfahrung der 1990er Jahre, Pelizzari zufolge, daß die Einführung des New Public Management meist im Kontext finanzpolitischer Sparprogramme geschieht. Wenn dann "beispielsweise die Erhöhung der ´Effizienz´ eines Sozialarbeiters durch die Verdoppelung der Zahl der in der gegebenen Arbeitseinheit zu betreuenden Jugendlichen sich zwar kurzfristig in einer Kostensenkung niederschlagen wird, langfristig aber die gesellschaftlichen Kosten gerade deswegen überproportional ansteigen können", so geht die geforderte Steigerung der betriebswirtschaftlichen Effizienz allzu oft auf Kosten der versprochenen erhöhten Effektivität der Aufgabenerfüllung. |
Vgl. Alessandro Pelizzari: Ökonomisierung. In: Socialinfo. Wörterbuch der Sozialpolitik Die Auswirkungen der Neuen Steuerungsmodelle auf die Sozialarbeit diskutiert Ralf Dermietzel: Die Ökonomisierung der Sozialarbeit. In: Ingrid Lohmann/ Rainer Rilling (Hg.): Die verkaufte Bildung. Kritik und Kontroversen zur Kommerzialsierung von Schule, Weiterbildung, Erziehung und Wissenschaft. Opladen 2002, S. 217-230. |
3. Vielmehr wächst der Staat an seinen neuen Aufgaben. |
Ergebnis ist nicht »weniger Staat«, dazu ist der Normierungs-, Regelungs- und Kontrollbedarf, der durch die skizzierten Transformationen entsteht, viel zu hoch. Wohl aber ist von einer veränderten Rolle des Staates auszugehen, mit Foucault: von einem veränderten Modus des Regierens. Die staatliche Regierungsfunktion nimmt »im Zeitalter der normierten Globalisierung« keineswegs ab, sondern zu - wie der Titel unseres Symposiums ja auch nahelegt. Dabei paßt für das staatliche Handeln gegenwärtiger Prägung nicht mehr das Bild des Lehrers, der vor der Klasse steht und Frontalunterricht hält, oder des Pastors, der seiner Gemeinde predigt. Passender erscheint vielmehr das heute ja auch gern verwendete Bild des Moderators, der Schüler, Kunden - eben insgesamt die »freien Bürger« - in ihren eigenverantworteten Lern- und Erwerbsprozessen unterstützt: was natürlich umso gefahrloser geschehen kann, je mehr die Rahmenbedingungen vorstrukturiert und durchkontrolliert sind. Die Regierung nimmt einen anderen Modus an, aber sie verschwindet nicht, weder auf staatlicher noch auf pädagogischer Ebene. |
Michel Foucault: Die Gouvernementalität. (1978) In: U. Bröckling, S. Krasmann, T. Lemke (Hg.): Gouvernementalität der Gegenwart. Studien zur Ökonomisierung des Sozialen. Frankfurt a.M. 2000, S. 41-67. Vgl. das Beispiel der staatlichen Arbeitslosenführung, analysiert von Anne Allex: Hartz 3 und 4. In: Forum Wissenschaft (2003) Heft 4, S. 17-21. |
Ein Grundzug des neuen Modus des Regierens ist, daß postdemokratische Lobbyisten-Verbände weltweit die Führungsrolle in dem neuartigen Geflecht von Politik, Territorium, Ökonomie und Bevölkerung einnehmen, das da vor unseren Augen entsteht. Initiatoren von WTO und GATS war eine Handvoll US-Finanzdienstleister, darunter American Express und City Bank Group, zusammengeschlossen in der US-Coalition of Service Industries. "In Europa waren es vor allen Dingen die deutschen Wirtschaftsminister Graff Lambsdorff und Bangemann", beide FDP-Mitglieder, "die aus gesamtwirtschaftspolitischen Gründen eine weitere Öffnung der Märkte, globalen Wettbewerb und Freihandel für erforderlich hielten", erinnert sich der damalige deutsche Chefunterhändler der Uruguay-Runde. |
Lorenz Schomerus: Die Uruguay-Runde. Erfahrungen eines Chef-Unterhändlers. In: Beiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht, Universität Halle-Wittenberg, September 2003, S. 6 |
Heute wirken auf europäischer Ebene u.a. die in der UNICE zusammengeschlossenen europäischen Industriellen- und Arbeitgeberverbände (mit BDI und BDA) und der European Round Table of Industrialists an diesem neuartigen Geflecht. Dem ERT z.B., gegründet 1983, gehören die CEOs von 45 europäischen Konzernen an; aus der Schweiz sind dies zur Zeit die leitenden Manager von Nestlé und Hoffmann-La Roche, aus Österreich der Chef des Erdölproduzenten OMV, aus Deutschland die Chefs von E.ON, ThyssenKrupp, Siemens, Volkswagen, Deutsche Telekom, Bayer und Deutsche Lufthansa. Welcher Art die "beträchtlichen Beiträge zu einem verbesserten Dialog zwischen Industrie und Regierungen auf nationaler wie auf europäischer Ebene" sind, die Lobbyistengruppen wie ERT und UNICE auf ihre Fahnen schreiben, habe ich an anderer Stelle exemplarisch gezeigt. |
European Roundtable of Industrialists, homepage Vgl. Lohmann, Bildungspläne a.a.O. |
4. Die relative Autonomie des Pädagogischen ist nicht ewig. |
Wenn
man sich mithilfe der historischen Perspektive ein Stück vom laufenden Geschehen
distanziert, wird sichtbar, wo wir uns befinden. Für das Verstehen der Moderne war es sinnvoll, von gesellschaftlichen Subsystemen auszugehen, die über relative Autonomie verfügen. Ihre relative Autonomie ermöglichte den Teilbereichen, Ziele nach ihrer je eigenen Logik zu definieren und auch die Mittel selbst zu bestimmen, mit denen sie erreicht werden sollten. Das konnte Ideale wie Chancengleichheit oder Mündigkeit und Kritikfähigkeit der Person befördern. Vor allem aber verschleierte es, wie wir seit Bourdieu/ Passeron wissen, die Reproduktion der bestehenden Sozialordnung und der Klasseninteressen der Bourgeoisie. Die Pädagogik der Moderne, an die wir gewöhnt sind, setzte die fiskalische, politische und juristische Sicherung der relativen Autonomie des Bildungswesens und anderer gesellschaftlicher Subsysteme (einschließlich der sozialen Dienste) durch den Staat voraus. Sie waren dadurch - auch wenn sie bürgerlichen Klasseninteressen dienten - vor dem direkten Einbruch der Logik der Profitmaximierung geschützt. |
Pierre Bourdieu/ Jean-Claude Passeron: Die Illusion der Chancengleichheit. Stuttgart 1971, z.B. S. 209ff. |
Wenn
nun der öffentliche Diskurs über Bildung wie auch über das Soziale von der
politischen Ökonomie dominiert wird - politische Ökonomie verstehe ich dabei
mit Foucault als die im 18. Jahrhundert entstandene Technik staatlichen
Regierens, die "auf dem Feld der Ökonomie und der Bevölkerung" interveniert
- so geschieht dies auf Kosten jener anderen gewichtigen Regierungskunst,
die die Moderne hervorbrachte, nämlich der Pädagogik. Indem die Differenz
zwischen dem Pädagogischen und der Ökonomie aufhört, als Grundlage und Grenze
zu firmieren, und zum Effekt von Regierungspraktiken wird, erscheinen aus
der Sicht des dominanten Diskurses spezifisch pädagogische Kompetenzen als
überflüssig. Denn diese bestehen ja - summarisch gesprochen - eben darin, die relative Autonomie des Bildungssystems (im Guten wie im Schlechten) theoretisch und praktisch auszubuchstabieren und der Eigenlogik pädagogischer Prozesse zur Geltung zu verhelfen. Historisch betrachtet, verschwindet das Bildungswesen zwar nicht, wenn es aufhört, ein relativ autonomes Teilsystem zu sein. Aber es wird definitiv anders »geführt«. Es unterliegt der machtförmig betriebenen Ökonomisierung des Sozialen, und diese wiederum ist Indiz für den Zusammenbruch des bürgerlich-kapitalistischen Machtsystems bisheriger Art - für eine Art tektonischer Verschiebung. |
Foucault ebd., S. 62. In Anknüpfung an eine Formulierung von T. Lemke/ S. Krasmann/ U. Bröckling: Gouvernementalität, Neoliberalismus und Selbsttechnologien. Eine Einleitung. In: dies. (Hg.): Gouvernementalität der Gegenwart. Studien zur Ökonomisierung des Sozialen. Frankfurt a.M. 2000, S. 27. |
Kritik
des GATS und der EU-Binnenmarkt-/ Bildungspolitik im Internet · International
Association of Universities, IAU: GATS
(WTO) and Higher Education, 2002 |
Eine kleine Auswahl von links, zusätzlich zu den Hinweisen in Text und Anmerkungen. |
5. Es gibt Alternativen zum kapitalistischen Modus globaler Vergesellschaftung. |
In einer solchen Situation kommt es darauf an, die - um noch einmal eine Wendung von Foucault zu bemühen - »Bedingungen der Akzeptabilität« neu auszuhandeln. Denn zum dominanten Modus transnationaler Vergesellschaftung, in welchem postdemokratische Akteure die ökonomische Rationalität der gegenwärtigen Produktionsweise zum allgültigen Maßstab des Politischen, des Sozialen, des Ethischen und ja auch des Ökonomischen selbst erheben, gibt es Alternativen. Schließen
möchte ich mit der Einsicht des niederländischen Medien- und Kulturwissenschaftlers
Kim Veltman in den wiederzuentdeckenden Zusammenhang von Ökonomie und
Kultur - ein anderer als der, den die Apologeten des »freien Marktes«
mit ihrer Verabsolutierung des Tauschwerts und der Entfremdung vor Augen
haben. Es gibt nämlich nicht nur eine Ökonomie, es gibt deren zwei - nicht
nur die des Tauschens, sondern auch die des Teilens: |
Vgl. in Lemke u.a., Gouvernementalität..., S. 28. Vgl. etwa Elmar Altvater: Ort und Zeit des Politischen unter den Bedingungen ökonomischer Globalisierung. In: D. Messner (Hg.): Die Zukunft des Staates und der Politik. Bonn 1998, S. 74-97; John Cavanagh, Jerry Mander, Sarah Anderson, Debi Barker, Maude Barlow, Walden Bello, Robin Broad, Tony Clarke, Edward Goldsmith, Randy Hayes: Alternatives to Economic Globalization. Berrett-Koehler Publishers 2002. Kim Veltman: On the Links Between Open Source and Culture, Vortrag auf der Ersten Oekonux-Konferenz 2001, hier zit.n. der Übersetzung von H. J. Krysmanski: Popular Science. Medien, Wissenschaft und Macht in der Postmoderne. Münster, New York, München, Berlin 2001, S. 185, Anm. |