Die Diplom-, Magister- und Staatsexamensstudiengänge der Fakultät EPB laufen parallel zur Umstellung auf das gestufte Studiensystem aus. Die Lehrangebote für die bisherigen Studiengänge enden mehrheitlich im Jahr 2013.

Hinweis: Die akademischen Prüfungsämter der Uni HH empfehlen den Magisterstudierenden, im Sommersemester 2011 "scheinfrei" zu werden.

Studentische Anfrage, "wie angesichts der Auslaufbeschlüsse zu 'alten' Studiengängen vorgegangen werde. Das Dekanat bestätigt, dass es ab den jeweils genannten Zeitpunkten kein Lehrangebot mehr geben werde, der Prüfungsanspruch bestehen bleibe, sich jedoch in allen Beratungsgesprächen für einen zügigen Studienabschluss ausgesprochen werden solle (vgl. Vorläufiges Protokoll der 9. (54.) Fakultätsratssitzung der Fakultät EPB am 15.9.2010).

Prof. Dr. Ingrid Lohmann war zuständig für
die Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen für Erziehungswissenschaft als Haupt- oder Nebenfach vor der Meldung zur Magister-Abschlussprüfung, für die Anfertigung des Magister-Zwischenprüfungszeugnisses sowie für die Studienberatung Magister (Raum 113, VMP 8). Bringen Sie Ihre Leistungsnachweise und den Nachweis (Studienbuch oder eigene, von Ihnen unterschriebene Aufstellung) von mindestens 60 SWS Belegungen (EW als Hauptfach) bzw. 30 SWS (EW als Nebenfach) in die Sprechstunde mit.

• Das Studien- und Prüfungsbüro der Fakultät ist zuständig für die Formalitäten des Prüfungsablaufs wie z.B. Fragen zu Klausurterminen u.ä.

faq 0: Magister: Erziehungswissenschaft als erstes bzw. als zweites Hauptfach
faq 1: Magister: Nebenfachprüfung zeitlich unabhängig vom Hauptfach // Jedes Fach definiert sich selbst als Nebenfach
faq 2:   Magister: Regelstudiendauer nicht unterschreitbar // Anmeldung zum Examen i.d.R. nicht vor Ende des 7. Semesters
faq 3: Bachelor, Master: Die Bachelor-/Master-Studienstruktur ist im Fach Erziehungswissenschaft ab dem Wintersemester 2007/ 8 eingeführt.
faq 4: Magister: PrüferInnen in EW als Haupt- und Nebenfach
faq 5: Magister: Prüfungsanmeldung nur übers (erste) Hauptfach
faq 6:  Wechsel vom Diplom- oder Lehramts- zum Magisterstudiengang // zusätzliches Magisterexamen
faq 7: Magister: Was gehört zum Studiengebiet "Allgemeine Erziehungswissenschaft" ?
faq 8: Magister: Anerkennung von an anderen Universitäten oder im Ausland erbrachten Studienleistungen
faq 9:   Magister: Hinweis für Studierende mit Schwerpunkt Behindertenpädagogik
faq10: Magister: Empfehlung zum Studienaufbau (finden Sie hier bzw. unten)
faq11: Welche Veranstaltungen können Magisterstudierende besuchen?
faq 12: Brauche ich Teilnahmescheine, um Belegungen nachzuweisen? Nein, aber ein Portfolio
faq 13:  

Wie lange wird es noch möglich sein, in ein höheres Semester des auslaufenden Magisterstudiengangs Erziehungswissenschaft zu wechseln?
Grundsätzlich ist ein Wechsel in ein höheres Semester des Magisterstudiengangs Erziehungswissenschaft solange möglich, wie die entsprechenden Lehrveranstaltungen noch angeboten werden.

Der Fakultätsrat beschließt die mit der Tischvorlage FR-TV 01/08-01 vorgelegten "Übergangsregelungen für die Magister- und Diplomstudiengänge sowie die Lehramtsstudiengänge" einschließlich der Fristentabelle unter dem Vorbehalt 1. der Regelung der Zulassung nach der Zwischenprüfung bzw. dem Vordiplom, 2. der Regelung für ein Teilzeitstudium/Härtefallregelung, 3. der angemessenen Regelung durch die Rechtsabteilung der Universität für die Prüfungsfristen aller Studiengänge.
Das Präsidium hat mit den Studiengängen vereinbart, dass die letzte Zulassung zum Ausgangspunkt genommen wird, nach der Regelstudienzeit gibt es einen Spielraum von zusätzlich 4 Semestern. Lehramtsstudierende können ihre Fächerkombinationen nur dann ändern, wenn es freie Studienplätze gibt. Von außerhalb kann nach Hamburg nicht mehr gewechselt werden. Wenn das Grundstudium abgeschlossen ist, können alle Diplom- und Magisterstudierende ins Hauptstudium wechseln.

Auslaufende Studiengänge: "Die Lehrangebote für diese Studiengänge enden mehrheitlich im Jahr 2013."     Äquivalenzliste BA/MA

Empfehlung zum Aufbau des Studiums der Erziehungswissenschaft als Hauptfach (Magisterstudienordnung)

Regularie Erziehungswissenschaft als Nebenfach (Studienbeginn 2006/7; Bachelor)

Regularie Erziehungswissenschaft als Nebenfach
(Studienbeginn ab 1998/9; Magister)

Regularie Erziehungswissenschaft als Nebenfach bei Studienbeginn vor 1998/9 (Magister)

Zu den Nebenfächern im bisherigen Magisterstudiengang: fragen Sie bei den jeweiligen Fachbereichen nach. Wenn dort keine Regelung von Nebenfachstudium und -prüfung besteht, gilt die Magisterprüfungsordnung des Fachbereichs Erziehungswissenschaft

Warum auch für Magisterstudierende Praktika dringend empfohlen werden.

notdürftig aktualisiert am 19.02.2020. IL