Universität Hamburg
Fachbereich Erziehungswissenschaft
Die Beauftragte für den MagisterstudiengangProf. Dr. Ingrid Lohmann
Hamburg, den 4. Mai 2000
frequently asked questions 2
Zur Auslegung von § 3 – Studiendauer – der Magisterprüfungsordnung
Der Ständige Magister- und Promotionsausschuß des FBE hat auf seiner Sitzung am 3. Mai grundsätzlich entschieden, daß die Meldung zum Abschlußexamen im Magisterstudiengang mit Erziehungswissenschaft als Hauptfach nicht vor dem 7. Semester möglich ist.
D.h.: die Regelstudienzeit von neun Semestern einschließlich der Abschlußprüfung kann nicht unterschritten werden.
website: IL. Letzte Änderung: 15. Mai 2000